Straßenverkehrsordnung

Die StVO gilt auch bei Touristenfahrten auf der Nürburgring Nordschleife:

StVO auf der Nürburgring NordschleifeIn §1(1) „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“ und §1(2) „Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ ist eigentlich schon alles gesagt, was das Verhalten gegenüber anderen Touristenfahrern auf der Nordschleife angeht. Und auch bei forscher Ganganrt, sollte man sich genügend Zeit nehmen, um keinen anderen zu behindern oder gar zu gefährden.

§2(2) „Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur (bei Gegenverkehr), beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.“ trifft zwar sicherlich nicht ganz die Realität bei den Touristenfahrten. Die meisten Fahrer werden wohl versuchen, sich an der Ideallinie zu orientieren. Aber bei unübersichtlichen oder unklaren Verkehrssituationen oder besonders als Neuling auf der Nordschleife oder als langsamerer Fahrer sollte man das Rechtsfahrgebot beherzigen. Nur so haben deutlich schnellere Fahrzeuge die Möglichkeit gefahrlos zu überholen.

In §3(1) „Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen … „ ist gut nachvollziehbar beschrieben, daß man nicht schneller fahren sollte, als es die Rahmenbedingungen wie Verkehr, die Strecke, das Fahrzeug und vor allem das eigene fahrerische Können zulassen! Weiterhin heißt es in §3(1) „Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann …“ Das dürfte in der Praxis bei flotter Gangart auf der stellenweise sehr unübersichtlichen Nordschleife sicherlich nicht immer gegeben sein. Trotzdem sollte man natürlich immer damit Rechnen, daß sich hinter einer nicht einsehbaren Kurve oder Kuppe ein sehr langsames Fahrzeug, ein Hindenis oder gar stehende oder verunfallte Fahrzeuge befinden. Entsprechend sollte man immer die nötigen Reserven haben schnell bremsen und ausweichen zu können!

Weiterhin gelten in den Bereichen Hocheichen bis Schwedenkreuz und auf der Döttinger Höhe Geschwindigkeitsbeschränkungen von 200 beziehungsweise 250 km/h, die natürlich beachtet werden sollten.

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